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CAMPING-HAUSORDNUNG

Campingplatzordnung

Die Geschäftsführung von Campingplatz Duinhorst begrüßt Sie herzlichst und wünscht Ihnen einen schönen und angenehmen Urlaub auf diesem Campingplatz. Auf unserem Campingplatz gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie auf der öffentlichen Straße. Wir bitten Sie freundlichst, darüber hinaus auch die Vorschriften der nachstehenden Campingplatzordnung zu beachten:

  1. Das mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
  2. Bei Abreise muss mann der Campingplatz fur 12.00 uhr verlassen.
  3. Stören Sie die anderen Gäste nicht durch Lärm etc.
  4. Um 23.00 Uhr beginnt die Nachtruhe bis zum nächsten Morgen um 07.00 Uhr. Nachtruhe bedeutet: kein Lärm, keine Musik, keine Autonutzung, kein Sport und Spiel.
    Der Aufenthalt in den und rund um die Gebäude und die Bildung von Gruppen ist nach 23.00 Uhr nicht gestattet.
  5. Grillen ist nur von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr erlaubt.
  6. Das Verbrennen von Holz, auf welche Weise auch immer, ist nicht erlaubt.
  7. Auf dem Campingplatz ist der Konsum und Besitz von Drogen verboten.
  8. Kriminelles Verhalten (bzw. den Verdacht auf eine Straftat) melden wir stets der Polizei.
  9. Es ist verboten, rund um das Zelt oder den Wohnwagen zu graben.
  10. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Campingplatz beträgt 10 km/h.
  11. Nutzen Sie die Mülleimer und Container des Campingplatzes und entsorgen Sie Ihren Müll nicht auf dem Gelände oder in den Grünanlagen.
  12. Die Campingplatzleitung ist berechtigt, den Zutritt zum Gelände zu verbieten oder bereits anwesenden Campinggästen den weiteren Aufenthalt auf dem Campingplatz zu untersagen.
  13. Die Toiletten sind in sauberem Zustand zu halten.
  14. Das Aufstellen eines Planschbeckens auf Ihrem Stellplatz ist nicht erlaubt.
  15. Schäden, die an Gebäuden, Grünanlagen oder anderweitigem Eigentum des Campingplatzes entstehen, werden den Verursachern in Rechnung gestellt.
  16. Der Inhaber des Campingplatzes gestattet den Aufenthalt von Campinggästen und Besuchern auf dem Gelände auf deren eigene Gefahr. Er übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und/oder Unfälle, die durch Dritte verursacht werden. Mit dem Betreten des Geländes verzichten Campinggäste oder Besucher ausdrücklich auf jegliche Schadensersatzrechte.
  17. Bei der Ankunft ist der vollständige Betrag zu begleichen. Im Falle einer früheren Abreise erfolgt keine Erstattung.
  18. Gruppen, Unternehmen und Feiern sind nicht zulässig.